Kirchenherrlichkeiten
Aus dem Geburtsregister im Kirchenbuch 1695: Heiny Gerster der Jüngere bey der Kirchen

HB13_241_klein

Dank der Aufzeichnungen in den noch vorhandenen Kirchenbüchern konnten wir unsere Hausbesitzer von 1590 – 1800 ausfindig machen.
Im 16.Jahrhundert beschlossen die Eidgenossen, dass die Bewohner registriert werden sollten. Man fand, dass sich dazu niemand besser eignen würde als die Organisation der Kirche, die ja ohnehin fast alle Bewohner mit der Taufe in ihre Gemeinschaft aufnahm und auch mit einem Ritual wieder verabschiedete. Also beauftragte man die Pfarrer, neben der Bewirtschaftung ihres Landes noch Buchhaltung zu führen über Zu- und Abgang sowie Copulationen der Bewohner ihrer Gegend. Diese Eintragungen gehen in Gelterkinden bis aufs Jahr 1593 zurück.
Auffallend in den Eheregistern ist, dass schon früher viele Basler in unserer schönen Kirche ihre Hochzeit abhielten, man registrierte sie mit dreimal grösseren Buchstaben als die einheimischen Paare.

241